Magie ?

Die Theorie, so soll es laut Sozialgesetzbuch sein:

Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge. Die eingezahlten Beiträge (der Berufstätigen) werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten (Rentnerinnen und Rentner) herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt. Dabei können vom Sozialversicherungsträger in geringem Umfang Rücklagen gebildet werden. (z. B. Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung)
Viele OECD-Staaten beabsichtigen aktuell auch diese Finanzierung wieder zu stärken.

Die Praxis, so werden die eingezahlten Beiträge, welche unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen wurden, an die leistungsberechtigten (Rentnerinnen und Rentner) wieder ausbezahlt.

Die Rentenanpassungsformel:
Anhand der Rentenanpassungsformel wird die Rate berechnet, mit der der aktuelle Rentenwert und damit die Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres angehoben werden.
Prinzipiell steigen die Renten danach anhand der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Der Anstieg folgt allerdings nicht strikt den Bruttolöhnen, sondern wird durch verschiedene Faktoren „angepasst“ / VERRINGERT:

Die Faktoren, die das direkte Ansteigen der Renten nach den Bruttolöhnen / -gehältern NEGATIV beeinflussen – also dämpfen sind:

  1. Der Riesterfaktor: Dieser setzt sich aus dem Altersvorsorgeanteil, der so genannten Riestertreppe, sowie dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung zusammen.
  2. Der Nachhaltigkeitsfaktor: Berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern modifiziert um den Faktor α  \ alpha , der die Auswirkung aktuell um ein Viertel mindert.
  3. Die Schutzklausel: Diese soll verhindern, dass die Renten sinken.
    Aufgrund der unnatürlichen, unverständlichen und willkürlich dämpfenden Riester- und Nachhaltigkeitsfaktoren können die Renten nämlich rechnerisch sinken, selbst wenn die eigentlich bestimmende Lohnentwicklung  eine Rentenerhöhung fordert!
    Die unterlassenen “Kürzungen” werden zudem in den folgenden Jahren bei den zukünftigen Rentenerhöhungen abgezogen – die späteren jährlichen Rentenerhöhungen werden so lange halbiert, bis die willkürliche Kürzung nachgeholt ist.
    Somit wird die Rentenkürzung trotzdem nachrangig komplett durchgeführt ,
    und ist damit nur eine Fantasie-Schutzklausel, welche die Bezeichnung „Schutz“ absolut nicht verdient!

Zu fragen wäre in diesem Zusammenhang,
in Bezug auch auf die Gleichbehandlung,

warum Politiker- und Beamtenpensionen, sowie alle Berufsständischen Renten solche Dämpfungsfaktoren in Ihren Altersversorgungen nicht kennen und die „Schutzklausel“ nicht benötigen, da deren Altersversorgungen, infolge der fehlenden, willkürlichen Dämmpfungsfaktoren gar nicht sinken können!?

Hier die komplizierte und für Laien absolut völlig unverständliche Rentenformel:

 

 

 

 

 

Ein weiteres Altersversorgungssystem in Deutschland, in dem die Mitglieder noch nicht einmal Beiträge entrichten müssen, zeigt, dass es auch eindeutig besser gehen kann:
Bei der Beamtenversorgung geht das z.B. wesentlich einfacher und unkomplizierter,
ohne jegliche Dämpfungsfaktoren!

  • Die Pensionärin / der Pensionär erhält immer 71,75 Prozent seiner letzten Bezüge als Pension, egal welche Besoldungsgruppen er oder sie im Laufe der Zeit durchlief und wie Lange die letzte Gehaltserhöhung zurückliegt und eventuell erst kurz vor der Pensionierung erfolgte.
    Für die Rentnerinnen und Rentner gilt dagegen ein äußerst kompliziertes Punktesystem zur Rentenberechnung, welches die unterschiedlichsten Bereiche abdeckt, (Bezüge von der Lehre bis zum „Arbeitslebens“-Engehalt vor dem Renteneintritt) und damit im Durchschitt nur auf 48 Prozent des letzten Lohnes/Gehaltes kommt!
  • Pensionäre haben den Anspruch auf Mindestversorgung, ein Umstand, der für gesetzliche Rentenversicherte nicht gilt.
    Einen Aufschlag zur Rente (Mindestrente) wird erst nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren, welches alle eventuellen Nebeneinkünfte aufdecken und berücksichtigen muss, bewilligt.
  • Pensionierte Beamte haben Ansprüche auf Weihnachtsgeld. Rentner gehen ebenso wie 46 Prozent aller Beschäftigten leer aus, da die Deutsche Rentenversicherung weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld bezahlt.
  • Das Gesetz für die Ermittlung der Pensionserhöhungen sieht eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge mit der „das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zeitgleich und systemgerecht“ 1:1 übernommen wird.
    Steigen die Bezüge der nicht beamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst z.B. wie in 2021 um 1,2%, steigen die Diäten (Gehälter) der Beamten und damit auch die Pensionen, ohne irgendwelche Dämpfungsfaktoren ebenfalls um 1,2%! (-0.5%?)
  • Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis  zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

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Fazit:
Was haben ein „Riesterfaktor“
(zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens)

und ein „Nachhaltigkeitsfaktor“,
(der die Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern darstellt)

welche beide die unmittelbare Auszahlung der Rente aus den einbezogenen Beiträgen dämpfen / also verringern,
in der Formel zu suchen?
Wie ist es zu erklären, dass nur die Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung mit nicht an sie ausgezahlten Teilen ihrer ihnen zustehenden Rente/Altersversorgung eine „Private-Rente“ und eine angebliche „Nachhaltige-Rente“ der Zukunft finanzieren müssen?

Wo bleiben die eingesparten, also NICHT unmittelbar wieder ausgezahlten Beiträge?

Die Rentenversicherung darf NUR IN GERINGEM UMFANG die Nachhaltigkeitsrücklage bilden!

Der ehemalige Finanzminister Scholz hat es verraten, in dem er am Anfang seiner Tätigkeit in diesem Amt damit prahlte, er habe „Überschüsse“ aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (u.a. Rentenversicherung) erwirtschaftet„!

Im Klartext bedeutet dieses, dass die Differenz aus den gezahlten Beiträgen der Berufstätigen und den nicht wieder unmittelbar ausgezahlten Renten im allgemeinen Bundeshaushalt versickern und damit den rentenversicherten Beitragszahlern / den Rentnerinnen und Rentnern unwiederbringlich verloren gehen!

Damit fördern die Rentenversicherten und die Rentnerinnen und Rentner,
in der „gesetzlichen Rentenversicherung“, unfreiwillig eine eventuelle „private“ Altersversorgung, welche auch von Beamten und Selbstständigen in Anspruch genommen wird,

und bauen eine angebliche „Nachhaltigkeitsrücklage“ für kommende Generationen auf, die weder nachhaltig ist und auch keine Rücklage bedeutet, da die Mittel schon im aktuellen Bundeshaushalt verbraucht und damit absolut unwiederbringlich verschwunden sind!

 

Ein diesbezüglicher Beitrag,
welcher eine weitere, ungeklärte, skandalöse Belastung
der gesetzlichen Rentenversicherung aufdeckt

 

Immer wieder aktuell:
Das österreichische Renten- (Pensions-) Modell,

aus unserer „Wissensdatenbank“

 

 

(CC) – creative commons  

Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder
Text: Redaktion

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