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In allen demokratischen Rechtsstaaten Europas gibt es einheitliche Rentenversicherungen:
Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz haben eine Volksversicherung für alle Bürger.
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien versichern alle Erwerbstätigen.
Nur Deutschland hat eine gesonderte Versicherung für abhängig Beschäftigte.
Wir hätten in Deutschland auch eine völlig andere Rentenpolitik, wenn alle Einkommen – wie in den obigen Beispielländern – einzuzahlen hätten.
Das Totschlagargument der Gegner: „Wenn alle einzahlen dann haben ja auch alle Ansprüche“ – ja klar haben alle die einzahlen auch Ansprüche, aber wo ist das Problem?
Dann würden sich auch endlich alle an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligen, was jetzt, zu einem Großteil, nur die gesetzl. Rentenversicherten tragen müssen!
Solange unser Zweiklassensystem nicht schnellst möglich in EINE gesetzliche Rentenversicherung umgewandelt wird, die alle Einkommen zur Finanzierung heranzieht, ist weiterer Unfrieden programmiert.
Demografische und sonstige Entwicklungen gehen offensichtlich an Beamten, anders berufständisch Versicherten, Selbständige und Politiker vorbei.
In Deutschland sind Beamte, Politiker und Selbständige von den Verpflichtungen des Generationenvertrages ausgenommen. Diese Berufsgruppen überlassen sogar die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern den Pflichtversicherten der Rentenversicherung – wenn die Eltern nicht selbst Beamte oder Selbständige waren.
Info’s zum „Generationenvertrag“
Das gleiche gilt sinngemäß für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen.
Da der Gesetzgeber zugleich Empfänger von Pensionen ist,
entscheiden über Rentenfragen nur Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind.
Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, indem es Bürger allein deshalb besser stellt, ab dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts?
Das „Bundes-Verfassungsgericht“ entschied in einem Urteil v. 27.09.2005
2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 96/97 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 – Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
Damit ist Art 3. – „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“,
ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent gemacht / im System fest verankert!
Ein derartiges „grundgesetzwidriges“ Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben!
Es bedarf einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze und Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt.
Wäre der Riester-/Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der Gesetzlichen Renten-Versicherung – gRV, und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Altersversorgungssystem, auch die Pensionen und die ständischen Versicherungen gleichermaßen von diesen rentenpolitischen Entscheidungen, wie die in der gRV, betroffen gewesen wären?
Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter. (Rente, Pension)
Aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.
Text: Gastautor Bernd Borkowski
Bild: pixabay – Atemberaubende kostenlose Bilder